Feuerwehrkommission

17

Feuerwehrkommission

Die Feuerwehrkommission übernimmt folgende Aufgaben gemäss Feuerwehrverordnung

  • Vollzug der Feuerwehrverordnung
  • Überwachung des Vollzuges der kantonalen Gesetze und Verordnungen sowie der Richtlinien und Weisungen der Kantonalen Feuerpolizei
  • Bestätigung des von der Feuerwehrkommandantin oder vom Feuerwehrkommandanten erstellten Dienst- und Übungsplanes unter Vorbe-halt der Genehmigung durch das Feuerwehrinspektorat
  • Wahl der Feuerwehroffiziere. Wählbar sind nur Angehörige der Feuerwehr, welche die erforderliche Ausbildung abgeschlossen haben
  • Wahl der Materialverwalterin oder des Materialverwalters sowie des Fouriers
  • Erlass der notwendigen Dienstvorschriften
  • Verhängung von Disziplinarmassnahmen und Bussen
  • Erstellung des Feuerwehrbudgets zu Handen des Gemeinderates
  • Antragstellung an den Gemeinderat
  • Ausschluss aus der Feuerwehr

    Die Mitglieder der Feuerwehrkommission unterstehen der Schweigepflicht und sind deshalb auch für die Mitglieder der Wehr erste Ansprechperson des Vertrauens. Dem Mitglied der Wehr ist es freigestellt, mit welchem Kommissionsmitglied er sich in Verbindung setzt.

  • Andreas Nauenschwander

    Präsident

    Hptm Guido Schumann

    Kommandant

    Hptm Thomas Rein

    Vizekommandant

    Lt Sven Bürkler

    Vertreter Offiziere

    Wm Roland Knobel

    Vertreter Unteroffiziere

    Sdt Roland Suter

    Vertreter Mannschaft

    Sdt Benjamin Tanner

    Vertreter Mannschaft

    Hptm Thomas Buck

    Vertreter Betriebsfeuerwehren (BtFV Rhyfall)

    Melisa Ljatifi

    Aktuarin