Sicherheitstipps
Ein Feuerwerk ist faszinierend und zaubert so manch einem ein Leuchten in die Augen. Doch jedes Jahr führt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu zahlreichen Verletzungen, Bränden oder Lärmbelästigungen. Nicht zuletzt sind Feuerwerke auch eine enorme Belastung für die Tiere
Sicherheitstipps im Umgang mit Feuerwerk:
- Lassen Sie sich die Handhabung der Feuerwerkskörper durch den Fachhandels-
spezialisten erklären und Lesen Sie die Gebrauchsanweisen (bevor es dunkel wird)
- Feuerwerk sollte immer einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden. Achten
Sie darauf, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben
- Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen bereit
- Halten Sie je nach Feuerwerkskörper einen Sicherheitsabstand von 40 bis 200m
von Gebäuden, Waldränder oder Getreidefelder ein. Das Abbrennen von Feuerwerk
in der Nähe von Menschen ist verboten
- Schliessen Sie Fenster, Türen und Dachluken an bekannten Festtage
- An Feuerwerkskörpern, welche nicht gezündet haben (Blindgänger), sollten Sie
sich nicht früher als 5 Minuten annähern. Übergiessen sie Diese mit Wasser. Nach-
zündungsversuche sind zu unterlassen
- Feuerwerksraketen sein aus einem gut verankterten Rohr oder Flasche abzu-
feuern. Stecken Sie nicht den Raktenstab in den Boden - Gefahr einer Bodenzündung
- Selbstkreationen und Basteleien an Feuerwerkskörper sind eine Gefahr
- Rauchen Sie nie In der Nähe von Feuerwerkskörper
In der Schweiz wird Feuerwerk zu Vergnügungszwecke in 4 Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1 - Pyrotechnische Spielwaren
Verkauf nur an Personen über 12 Jahren
Kategorie 2 - Feuerwerk mit geringfügigem Gefährdungspotential
Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 16 Jahren
Kategorie 3 - Feuerwerk mit erhötem Gefährdungspotential
Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 18 Jahren
Kategorie 4 - Feuerwerk mit erheblichem Gefährdungspotential
Nicht im Detailhandel erhältlich. Seit 2014 Verkaufsbewilligung nur nach
Schulung, mit Fachausweis, Erwerbsschein und Abbrandgenehmigung